Cyril Göldi: Warum ich mich über die Swiss ärgere
Geht jetzt der Ausverkauf der Schweiz weiter und wird auch noch mit unserem eigenen Geld finanziert?
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Geht jetzt der Ausverkauf der Schweiz weiter und wird auch noch mit unserem eigenen Geld finanziert?
Das neue CO 2 Gesetz mit der vorgesehen Flugticketabgabe ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines wirksameren Klimaschutzes im Luftfahrtbereich.
Der deutsche Lufthansa Konzern ist raffiniert. Er verhandelt gleichzeitig mit Berlin, Wien, Brüssel und Bern.
Es gib keinen Grund für den Bundesrat oder die Schweizer Behörden, die Fluggesellschaft Swiss mit zusätzlichen finanziellen und anderen Hilfen zu unterstützen.
Deutschland blockiert aktuell medizinische Lieferungen aus Drittstaaten wie China, die für die Schweizer Gesundheitsindustrie gedacht sind.
Eine strenge Kontrolle der in der Schweiz ankommenden Flugpassagiere und Crews verlangt die in Zürich ansässige Stiftung gegen Fluglärm.
Die Stiftung gegen Fluglärm ist glücklich über den
heutigen Entscheid des Nationalrats, eine Flugticketabgabe einführen zu wollen.
Mehr Fluglärm oder weniger Wirtschaftswachstum? Vor diese Frage stellt die Stiftung gegen Fluglärm, Zürich, den kantonalen Partei-zentralen, Politikerinnen und Politiker in einer Umfrage
Die von der Umweltkommission des Stände-rates weiter geforderte Einführung einer abgestuften Ticketabgabe auf Flugreisen ist ein mutiger Schritt mit Symbolcharakter.
Die Rückkehr des Flughafens Zürich zu einem echten Landesflughafen der Schweiz, wie er vor achtzig Jahren geplant wurde, ist aus ökologischen, gesundheitlichen und sozialen Gründen (Fluglärm, Gesundheitsschäden, sinkende Immobilienpreise) dringend notwendig.
Fragen und Anregungen info@stiftungfluglaerm.ch
Präsident Adolf Spörri
Telefon +41 79 306 16 05
spoerri@spoerrilaw.ch
Die Stiftung gegen den Fluglärm ist auch auf Ihre Spende angewiesen. Nur dank Gönnerbeiträgen können die Ziele erreicht werden. Die Stiftung muss sich via die diversen Medien an die Bevölkerung, die Behörden und die Politik wenden können. Dies ist immer mit Kosten verbunden.
Die Stiftung ist mit Verfügung des Kantonalen Steueramtes des Kantons Zürich vom 30. November 2000 als gemeinnützige Stiftung anerkannt und von der Steuerpflicht befreit worden. Ihre Spende an die Stiftung können Sie in vollem Umfang steuerlich in Abzug bringen.
Für Ihre Spende auf das Konto bei der Bank Linth LLB AG, 8730 Uznach, Konto 30-38170-0, IBAN CH64 0873 1557 4615 5200 1, danken wir Ihnen herzlich.
Spenden werden auf Verlangen gerne bestätigt.